Instajagdwochenende in Mecklenburg-Vorpommern

 

Am 8.6.2018 startet das Instajagdwochenende bei meinem Freund Basti von Hunting MV, und ich darf dabei sein. Wie in dem Video angesprochen werden wir gemeinsam Jagen gehen und Interessante Produkte von verschiedenen Herstellern testen dürfen.

Es wird nicht nur ein Jagdwochende sein, sondern viel eher ein zusammentreffen von Jägern mit gemeinsammen interessen, das interesse der Austeller wurde schon einmal geweckt. Aber was wäre ein Jagdwochende ohne Beute zu machen, ich hoffe das der ein oder andere Waidmannsheil haben wird und vielleicht darf ich auch einmal Sauen am Tag erleben, Basti hat es zumindestens einmal angekündigt.

Die Kamera wird an dem ganzen Wochende mein begleiter sein, sodas ich einige interessante Produkte und Erlebnisse für euch einfangen und festhalten werde,  seid also gespannt.

Hier findest du den YouTube – Kanal von Hunting MV

 

 

Weiterlesen

Schalldämpfer in NRW ab 26.10.2017 erlaubt – folgendes musst du beachten !

Mit Erlass vom 26.10.2017 ermöglicht das NRW-Innenministerium den Erwerb von Schalldämpfern zum Zwecke der Jagdausübung.

Die wichtigsten Punkte und was beim Erwerb von Schalldämpfern zu beachten ist, sind hier zusammengefasst:

 

  • Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schalldämpfern wird ausschließlich für Jagdlangwaffen in schalenwildtauglichen Büchsenkalibern anerkannt.

 

  • Das Bedürfnis des Jägers für den Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers wird mit einem gültigen Jahresjagdschein nachgewiesen, sofern der Jäger mind. eine Jagdlangwaffe in einem schalenwildtauglichen Büchsenkaliber in seine WBK eingetragen hat, für die der Schalldämpfer geeignet ist.

 

  • Es wird grundsätzlich nur ein Schalldämpfer pro Jäger in der WBK eingetragen.

 

  • Vor dem Erwerb muss ein Voreintrag in die WBK bei der zuständigen Waffenrechtsbehörde erfolgen.

 

  • Für den Voreintrag genügt die Kaliberangabe der Jagdlangwaffe, für die der Schalldämpfer erworben werden soll. Der Schalldämpfer muss nicht einer einzelnen eingetragenen Jagdlangwaffe konkret zugeordnet werden.

 

  • Schalldämpfer sind wie eine Langwaffe aufzubewahren, da sie waffenrechtlich den Waffen gleichstehen für die sie bestimmt sind. Der Schalldämpfer wird jedoch nicht auf die Zahl der Waffen angerechnet, die in einem Waffenschrank aufbewahrt werden dürfen.

 

  • Unbedingt sollte vor dem Erwerb die Beratung eines Büchsenmachers in Anspruch genommen werden, denn:
  • der Schalldämpfer sollte an Waffe und Kaliber angepasst sein, um eine optimale Dämpfung zu erzielen.
  • Möglicherweise notwendige Umbauten an vorhandenen Waffen, insbesondere das Schneiden eines Gewindes, machen den Neubeschuss der Waffe zwingend notwendig!

Quelle: LJV  Nordreihn – Westfalen e.V.  https://goo.gl/vNmyP9

Weiterlesen